Saarland  

Die für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ggf. notwendigen Unterrichtsbefreiung für Lehrkräfte ist durch den „Erlaß betreffend die Gewährung von Dienstbefreiung für Lehrkräfte zur Teilnahme an Fortbildungs- und sonstigen Veranstaltungen vom 31. Juli 1987 (GMBl. Saar S. 270), geändert durch Erlaß vom 8. Januar 1990 (GMBl. Saar S. 21)“ geregelt. Danach genehmigt die Schulleitung die Unterrichtsbefreiung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang bis zu 5 Tagen.