Hamburg  

In Hamburg obliegt die Verantwortung zur Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung, im Sinne der persönlichen Fortbildungspflicht, der jeweiligen Schulleitung. Ggf. kann die Schulleitung ebenfalls Sonderurlaub erteilen, um die Teilnahme an der Fachtagung zu ermöglichen.